Hinweise zur Verwendung stichsicherer Nadelsysteme
Einfacher Gesundheitsschutz durch Sicherheitsmechanismus
Seit 2019 liegt eine Änderung der Hilfsmittelrichtline vor, wonach Versicherte Anspruch auf eine Verordnung stichsicherer Nadelsysteme haben, wenn sie auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind. Erläuternd wird ausgeführt, dass Versicherte Anspruch auf solche Hilfsmittel haben, die dritte Personen durch einen Sicherheitsmechanismus vor Nadelstichverletzungen bei der Anwendung des Hilfsmittels schützen, wenn die oder der Versicherte selbst nicht zur Anwendung des Hilfsmittels in der Lage ist und es hierfür einer Tätigkeit einer dritten Person bedarf, bei der durch mögliche Stichverletzungen eine Infektionsgefahr besteht oder angenommen werden kann.
Zu diesen Tätigkeiten gehören insbesondere Blutentnahmen und Injektionen.
Im Wortlaut des Beschlusses heißt es:
"Hilfsmittel, die eine dritte Person durch einen Sicherheitsmechanismus vor Nadelstichverletzungen schützen, sind aufgrund der bei diesen Verletzungen bestehenden oder stets anzunehmenden Infektionsgefahr verordnungsfähig, wenn die medizinische Notwendigkeit für die Versorgung mit dem Hilfsmittel besteht und die oder der Versicherte bei den in Absatz 2 genannten Tätigkeiten oder mit diesen vergleichbaren Tätigkeiten selbst nicht zur Anwendung des Hilfsmittels in der Lage ist und es hierfür der Tätigkeit einer dritten Person bedarf.
Tätigkeiten, bei denen eine Infektionsgefährdung Dritter durch eine Nadelstichverletzung angenommen werden kann, sind Folgende:
- Blutentnahmen zur Gewinnung von Kapillarblut,
- subkutane Injektionen,
- subkutane Infusionen,
- perkutane Punktion eines Portsystems zur Infusion sowie
- Setzen eines subkutanen Sensors."
Aufgrund dieser eindeutigen und erfreulichen Position, welche die Gesundheit unserer Pflegekräfte auf technisch einfache und kostengünstige Weise sichert, haben wir uns entschlossen, anderer Nadelsysteme zukünftig nicht mehr anzuwenden.
Bitte informieren Sie Ihre Arztpraxis, falls Sie auf die Gabe von Injektionen angewiesen sind, dass Ihr Pflegedienst nur noch stichsichere Nadelsysteme einsetzt.