Kassen

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen, die vom Arzt verordnet werden. Hierfür ist ein bestimmtes Krankheitsbild Voraussetzung (Diagnose).

Die Pflegeversicherung ist als Teilkasko zu sehen.

Hierunter fallen

  • Geldleistungen - Sie beziehen ausschließlich Geldleistungen aus der Pflegekasse

  • Pflegesachleistungen - die gewünschten Leistungskomplexe werden vom Pflegedienst direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet

  • Kombinationsleistungen - ein Teil der Pflege wird vom Pflegedienst übernommen, der andere Teil von Ihnen selbst.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt. Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen.

Sozialamt

Übersteigen die Kosten der Pflegeversicherungen, haben Sie, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, Anspruch auf Sozialhilfe.

Wir helfen gerne bei der Antragsstellung.